Allgemeine Geschäftsbedingungen der THUNDER LIGHT GMBH
1. Geltungsbereich der Vertragsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden. Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie durch die THUNDER LIGHT GMBH schriftlich bestätigt worden sind.
2. Nutzung des Mietmaterials
Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift des Mietvertrags/Lieferscheins, dass er das gesamte Mietmaterial selbst geprüft hat, oder anerkennt andern- falls die Funktionsprüfung eines THUNDER LIGHT-Mitarbeitenden. Nachträglich erklärte Mängel werden nicht anerkannt.
Der Kunde hat alle gemieteten Geräte in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Weisungen, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsachen verbunden sind, sind zu beachten und die Wartungs-, Pflegeund Gebrauchsempfehlungen der THUNDER LIGHT GMBH zu befolgen. Jede Art von Änderungen am Material durch den Kunden sind untersagt. Für jede mehr als normale Abnutzung ist der Kunde schadenersatzpflichtig. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes werden dem Kunden belastet.
3. Mietdauer
Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag.
4. Versand und Gefahrenübergabe
Der Versand des Mietmaterials erfolgt auf Kosten des Kunden und auf dem günstigsten Versandweg, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich eine bestimmte Versandart vorgeschrieben. Die Kosten einer auf Wunsch des Kunden abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu dessen Lasten.
Der Gefahrenübergang auf den Kunden tritt bei Abholung oder Lieferung (Lieferschein) des Mietmaterials ein und erlischt bei Rückgabe oder Abholung.
5. Eigentumsverhältnisse
Sämtliches Material samt Zubehör und Kleinmaterial ist Eigentum der THUNDER LIGHT GMBH Als Verbrauchsmaterial gilt nur, was ausdrücklich als solches bezeichnet wird.
Der Kunde darf weder durch Verkauf, noch Abtretung, noch in anderer Weise über die im Eigentum der THUNDER LIGHT GMBH stehenden Materialien verfügen. Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Belastungen des Mietmaterials sind gegenüber der THUNDER LIGHT GMBH unwirksam. Die Kosten von Interventionsmassnahmen zum Schutze des Eigentums der THUNDER LIGHT GMBH oder Schäden, die durch Ausfall der Geräte (aus welchen Gründen auch immer) entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die Firmenlogos und Schriftzüge an den Materialien dürfen durch den Kunden
oder durch Dritte weder entfernt, abgedeckt noch überklebt werden.
6. Gewährleistung
Die THUNDER LIGHT GMBH haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Materialien im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche. Während der Mietdauer auftretende Defekte oder Pannen sind unvorhersehbar; daher wird vom Kunden ausdrücklich auf jede Schadenersatzforderung verzichtet.
7. Haftung
Der Kunde übernimmt die Haftung für das Material vom Zeitpunkt des Lagerausgangs bis zum Zeitpunkt des Lagereingangs in Obermumpf. Der Kunde haftet vollumfänglich für jegliche Schäden an und von den Mietobjekten, entstehend durch Transport, Witterung, Nichteinhalten der Netznormen, unsachgemässe Bedienung, Diebstahl, Verschmutzung usw.
Die THUNDER LIGHT GMBH übernimmt keinerlei Haftung für irgendwelche Schäden, die im Zusammenhang mit den Materialien, Geräten und Apparaturen entstehen. Eine Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auch von Folgeschäden, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
8. Untervermietung und Abtretung
Dem Kunden ist es untersagt, das Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten oder die Mietsachen unterzuvermieten.
9. Sicherheitsvorschrift
Der Kunde verpflichtet sich, alle gemieteten Geräte über einen Fehlerstromschutzschalter zu betreiben.
10. Lizenzen
Jede zu einem Mietgerät mitgelieferte Software darf nur zu dessen Betreibung benutzt werden. Jedes Kopieren oder Veräussern der Software ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung des Kunden oder Dritten hält der Kunde THUNDER LIGHT GMBH von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei, indem der Kunde den Anspruch selbst befriedigt oder auf eigene Kosten und Gefahr abwehrt.
11. Genehmigungen
Bewilligungen, Konzessionen, SUISA-Gebühren und jede andere Art von Aufführungslizenzen besorgt der Kunde auf eigene Kosten und hat alle damit verbundenen Auflagen zu tragen. Wird die Mietsache wegen diesbezüglicher Verletzung des Kunden konfisziert oder mit Pfand belegt, ist der Kunde THUNDER LIGHT GMBH dafür vollumfänglich schadenersatzpflichtig.
12. Versicherung
Das Versichern des gesamten Materials samt Zubehör gegen Feuer-, Wasser-, Vandalen- und Elementarschäden, Beschädigungen sowie Diebstahl ist Sache des Kunden.
13. Diebstahl / Transportschäden
Bei Diebstahl oder Abhandenkommen des Mietmaterials ist der Kunde verpflichtet, einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Bei Feststellen von Transportschäden hat der Kunde beim Frachtführer eine Bestandesaufnahme zu veranlassen.
14. Reparatur und Wartung
Allfällige während der Mietzeit notwendigen Unterhalts- und Reparaturarbeiten an den Mietgegenständen darf der Kunde nur der THUNDER LIGHT GMBH oder einer von der THUNDER LIGHT GMBH bezeichneten Drittperson durchführen lassen.
15. Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis und die Konditionen bestimmen sich gemäss Offerte / Auftragsbestätigung und verstehen sich exkl. MwSt. Der Mindestmietbetrag beträgt Fr. 50.–. Die Rechnungsbeträge werden netto, soweit nichts anderes vereinbart, innert 20 Tagen ab Rechnungsstellung fällig.
15.1. Selbstabholung
Die Mieten für Abholanlagen sind grundsätzlich beim Abholen der Mietgegenstände zu bezahlen. Zusätzlich zur Mietgebühr ist ein Depot von mindestens Fr. 100.– zu hinterlegen (je nach Mietgegenstand kann dieses auch höher sein). Dieses Depot wird bei Rückgabe des Mietmaterials zurückbezahlt, unter Abzug allfälliger Defekte und einer Umtriebsentschädigung bei verspäteter Rückgabe. Die Haftung des Kunden ist nicht auf die Höhe des Depots beschränkt.
15.2. Miete inklusive Personal und Transport
Bei Mieten inkl. Personal und Transport ist grundsätzlich 50% des Pauschalbetrages 14 Tage vor der Veranstaltung fällig. Ist diese Vorauszahlung nicht geleistet worden, behält sich die THUNDER LIGHT GMBH das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen. Die restlichen 50% sind während der Veranstaltung bar (bis 24.00 Uhr) zahlbar.
16. Rücktritt / Stornierung
Annulliert der Kunde eine bereits bestätigte Miete, betragen die allfälligen Annullationskosten: bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25%, bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50%, bis 3 Tage vor Mietbeginn: 75%, danach 100% des vereinbarten Mietbetrages. Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell bestellte oder angefertigte Materialien, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall voll verrechnet. Ebenso Mietausfälle, die durch die ursprüngliche Materialreservationen entstanden sind.
17. Rückgabe des Mietmaterials
Die schriftlich vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Retourniertes Material wird von der THUNDER LIGHT GMBH getestet. Sie behält sich das Recht vor, während 3 Tagen nach Retournierung des Mietmaterials, bei Defekt auf den Kunden Regress zu nehmen. Die allfälligen Reparaturkosten werden in Rechnung gestellt. Nicht retourniertes oder beschädigtes Mietmaterial wird zum Wiederbeschaffungspreis resp. Wiederherstellungspreis dem Kunden in Rechnung gestellt.
18. Frühe / Verspätete Rückgabe
Bei vorzeitiger Retournierung des Mietmaterials hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühren. Wird das Material zu spät retourniert, so läuft die Miete automatisch weiter und der Kunde ist verpflichtet, die Mehrkosten gemäss Mietpreisliste der THUNDER LIGHT GMBH zu bezahlen. Zudem behält sich die THUNDER LIGHT GMBH das Recht vor, das Mietmaterial ohne vorherige Ankündigung unter Verrechnung sämtlicher Spesen zurückzuholen.
19. Verkauf von Material
Verkauft die THUNDER LIGHT GMBH dem Kunden Neu- oder Occasionsmaterial, bleibt dieses bis zu dessen vollständigen Bezahlung in ihrem Besitz. Der Kaufpreis ist per Abholung fällig. Übergabe erfolgt ab Lager Obermumpf.
20. Anwendbares Recht
Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem Schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Obermumpf/AG.